Unsere AGBs gliedern sich in drei Teile:
- AGB für Kurse/SeminareVeranstaltungen - Warenverkauf
- AGB für Übersetzer- und Dolmetscherdienste
- AGB für Vermietung von Räumen auf Zeit
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Seminare/Kochkurse/Genuss-Events/Kreativ-Workshops/Kleinkunstveranstaltungen/Warenverkauf rische’s Genusswelt
Soweit zwischen den Parteien individualvertraglich schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungs- bzw. Produktbeschreibungen oder dem ausführlichen Angebot, aufgrund dessen sich der Teilnehmer angemeldet hat bzw. Waren bestellt hat und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung von rische’s Seminar & Business Center e.K. rische’s Seminar & Business Center e.K. behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungs- bzw. Produktbeschreibungen aus sachlich berechtigten und/oder nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die der Kunde nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung bzw. Übergabe des Produktes informiert wird. rische’s Seminar & Business Center e.K. behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor und ist bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen. Ist ein Kurs bzw. eine Veranstaltung bei der Anmeldung bereits ausgebucht bzw. ausverkauft, wird der Teilnehmer zeitnah informiert.
§ 2 Anmeldung: Offene Kurse/Seminare/Koch- und Genuss-Events/Kreativ-Workshops
Sie können sich schriftlich, telefonisch, per Email oder im Online-Shop anmelden. Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des jeweiligen Entgeltes. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung bzw. Hinweise zur Zahlung.
Anmeldebedingungen für Privatunterricht, -Firmenkurse bzw. Inhouse-Trainings werden individuell vereinbart.
§ 3 Preise und Zahlung: Kurse/Seminare/Koch- und Genuss-Events/Kreativ-Workshops
Die Preise können unserer Website entnommen werden. Die Kursgebühren beinhalten die Kosten der Veranstaltung inklusive eventueller Zusatzleistungen – wie in der Veranstaltungsbeschreibung genannt. In Kursen mit zusätzlichem Materialverbrauch bzw. hohen Nebenkosten kann eine Umlage zusätzlich zum Entgelt erhoben werden. Hinweise dazu finden Sie in der Kursbeschreibung. Bei Überweisung ist das Entgelt innerhalb der von uns angegebenen Frist zu zahlen. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. rische’s Seminar & Business Center e.K. hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Zahlungsbedingungen für Privatunterricht, Firmenkurse bzw. Inhouse-Trainings werden individuell vereinbart.
§ 3.1 Preise, Bestellung, Lieferung und Zahlung: Gewürze/Weine/Spirituosen
Die Preise können unserer Website entnommen werden. Verkauf und Abholung nur vor Ort möglich während unserer Veranstaltungen bzw. nach Vereinbarung. Kein Versand. Keine Bestellung über den Online-Shop. Bestellungen ausschließlich telefonisch, schriftlich per Post, per Email oder per Messenger. Zahlung nach Vereinbarung: Vorauskasse per Überweisung, bar bei Abholung oder auf Rechnung. Produkte, die Alkohol enthalten, dürfen nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. Altersverifikation bei Übergabe/Abholung der Ware. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesen Artikeln.
§ 4 Mindestteilnehmerzahl: Kurse/Seminare/Koch- und Genuss-Events/Kreativ-Workshops
Jeder Kurs wird nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgehalten. Angaben zur Mindestteilnehmerzahl finden Sie in den Kursbeschreibungen. Liegen für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vor, so ist rische’s Seminar & Business Center e.K. nicht zur Durchführung des Kurses verpflichtet.
§ 5 Unterrichtsstunden und Fehlzeiten “Englisch”-Kurse
Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Gesetzliche Feiertage sind kursfreie Tage. In den NRW-Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
§ 6 Stornierung, Abmeldung und Fehlzeiten: Kochkurse/Genuss-Events/Kreativ-Workshops
Jede Abmeldung bedarf der Schriftform. Die Stornierungskosten sind gestaffelt und betragen:
- bis 4 Wochen vor Termin/Kursbeginn: 20% der Gebühr inkl. MwSt.
- bis 2 Wochen vor Termin/Kursbeginn: 50% der Gebühr inkl. MwSt.
- weniger als 2 Wochen vor Termin/Kursbeginn: 100% der Gebühr inkl. Mwst.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornierungskosten können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Ein Kurs/Seminar/Veranstaltung/Event kann nur zu den vorliegenden Konditionen pro Teilnehmer angeboten werden, da sich die Teilnehmer quasi
verpflichten, die Kosten gemeinsam zu tragen. Individuelle Fehlzeiten des Teilnehmers (z.B. Urlaub, Krankheit o.ä.) berühren daher den Vertrag nicht und berechtigen nicht zur Kürzung der Gebühren. Auch vorzeitiges Ausscheiden befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Stornierungsbedingungen für Privatunterricht, -Firmenkurse, -Inhouse-Trainings werden individuell vereinbart.
§ 7 Ausfall der Veranstaltung: Kurse/Seminare/Koch- und Genuss-Events/Kreativ-Workshops
Unterrichtsausfall durch Krankheit der Dozentin/des Dozenten wird nachgeholt. Fällt der Dozent/die Dozentin vereinzelt oder über einen längeren Zeitraum aus, ist rische’s Seminar & Business Center e.K. berechtigt, den Kurs durch einen anderen Trainer vertreten zu lassen.
§ 8 Teilnahmebescheinigung Englischkurse
Für jeden Kurs stellen wir den Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung aus, aus der Dauer des Kurses, persönliche Teilnahme, Umfang und Inhalt des Kurses hervorgehen.
§ 9 Abwicklung Kleinkunstveranstaltungen
Die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Programmvorschau ist ohne Gewähr. Änderungen bleiben auch kurzfristig vorbehalten. Programmänderungen oder Ausfälle von Veranstaltungen, die nicht von rische’s Seminar & Business Center e.K. zu verantworten sind (z.B. Höhere Gewalt, Absage durch den/die Künstler), sind von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Bei Veranstaltungsausfall werden die bereits erworbenen Karten gegen Erstattung des Eintrittspreises zurückgenommen. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Sofern in der Programmankündigung nicht anders angegeben, besteht bei allen Veranstaltungen freie Sitzplatzwahl. Eintrittskarten können schriftlich, per Email, telefonisch und im Online-Shop bestellt werden. Die Zahlung der bestellten Karten erfolgt in bar oder per Überweisung innerhalb von einer Woche nach Bestellung auf das Konto von rische’s Seminar & Business Center e.K. Bis dahin nicht bezahlte Karten gehen zurück in den freien Verkauf und die Reservierung verfällt. Bezahlte Tickets werden an die bei der Buchung angegebene Adresse zugesandt. Reicht die Zeit zwischen Bezahlung und Veranstaltungstermin nicht mehr für den Postversand, werden die Karten an der Abendkasse hinterlegt. Öffnung der Abendkasse. Einlass und freie Sitzplatzwahl in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Bei der Buchung von Kulturveranstaltungen (z.B. Kleinkunstbühne) handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht. Ein Rückgaberecht von erworbenen Eintrittskarten besteht nicht.
§ 10 Jugendschutz
(1) Beim Verkauf von Ware aus rische’s Genusswelt, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterliegt, geht rische’s Seminar & Business Center e.K. nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.
(2) Der Kunde versichert mit Absenden seiner Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass seine Angaben bezüglich Namen und Adresse richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder solche von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.
(3) Soweit rische Seminar & Business Center e.K. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, werden wir uns im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen lassen.
(4) Soweit wir über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hinausgehend in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausweisen, dass Sie für den Kauf der Ware das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, gelten vorstehende Absätze 1-3 mit der Maßgabe, dass anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters Volljährigkeit vorliegen muss.
§ 11 Zurückbehaltungsrecht / Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Besteller verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von rische’s Seminar & Business Center e.K. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, über sie zu verfügen, noch die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängel hat der Besteller das gesetzliche Recht auf Nachlieferung (nach Wahl Mängelbeseitigung oder Neulieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie auf Schadensersatz. Ist der Besteller Unternehmer, wird die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne von § 434 HGB, so muss der Kunde die Beanstandung unverzüglich schriftlich mitteilen, und die Ware für rische’s Seminar & Business Center e.K. zur Nachprüfung bereit halten, um seine Obliegenheiten im Sinne von § 377 HGB nachzukommen.
Lebensmittel sind unmittelbar bei Lieferung/Übergabe zu kontrollieren und eventuelle Mängel sind rische’s Seminar & Business Center e.K. sofort schriftlich anzuzeigen. Der Kunde wird daher gebeten, die Sache bei Lieferung/Übergabe umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.
§ 13 Widerruf
Bei der Buchung von Kulturveranstaltungen (Kleinkunstbühne) handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht. Die Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB werden in einer besonderen Erklärung auf dieser Website dem Besteller zur Kenntnis gebracht: “Widerrufsbelehrung”.
§ 14 Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder sein werden oder der geltenden Rechtslage nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch rische’s Seminar & Business Center e.K.
§ 15 Verschwiegenheit / Datenschutz
Die Kundendaten werden elektronisch gespeichert, dienen nur zu internen Zwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben. rische’s Seminar & Business Center e.K. verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit hinsichtlich der während der Zusammenarbeit mit Kunden, Teilnehmern und Veranstaltungsbesuchern bekannt gewordenen Tatsachen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.
§ 16 Haftung
Die Teilnahme an unseren Kursen, Seminare und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für die von Teilnehmern mitgebrachten Sachen besteht nicht. Für Verluste von Gegenständen in oder außerhalb unseres Gebäudes sowie für eigenverschuldete Unfälle oder Schäden, die bei einem Besuch der Räume von rische’s Seminar & Business Center bzw. auf dem Weg zum oder vom Gebäude entstehen, wird keine Haftung übernommen. rische’s Seminar & Business Center e.K. haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder groß fahrlässig herbeigeführt wurden. Für Irrtümer, Gebührenänderungen und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. Die Teilnahme an einem Kochkurs oder Genuss-Event erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten u.ä., die ihn und auch weitere Teilnehmer des Kurses gefährden oder gefährden könnten, mindestens 10 Tage Beginn des Kurses anzuzeigen. Es ist möglich, dass in unseren Kochkursen Lebensmittel und/oder Getränke verarbeitet werden, die Allergien auslösen. Wenn es Speisen und/oder Getränke gibt, auf die ein Kursteilnehmer allergisch reagiert oder die Unverträglichkeiten bei ihm auslösen, wird er gebeten, uns mindestens 10 Tage vor dem Kurs darüber zu informiere. Wir bemühen uns weitgehend, auf Allergien / Unverträglichkeiten Rücksicht zu nehmen, können jedoch nicht garantieren, dass ein Kurs komplett allergenfrei sein wird.
Jede Haftung bei Waren wird ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die aus der nicht sachgerechten Handhabung sowie An- und Verwendung der von rische’s vertriebenen Waren (insbesondere Handhabung, Dosierung, Vor- und Zubereitung von Gewürzen / Gewürzmischungen / Weinen / Spirituosen) resultieren.
§ 15 Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Olpe.
Stand: 31.03.2020 / rische’s Seminar & Business Center e.K. - Voßhölzchen 8 - 57489 Drolshagen
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzer – u. Dolmetscherdienste
Soweit zwischen den Parteien individualvertraglich schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Der Dolmetscher- oder Übersetzervertrag kommt erst durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages zustande, nachdem zuvor ein verbindliches Angebot von rische’s Seminar & Business Center e.K. abgegeben wurde. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Sämtliche Übersetzungen werden bestmöglich in der allgemein üblichen Fachterminologie gefertigt. Sofern kein besonderer schriftlicher Hinweis in Bezug auf spezielle stilistische Ausarbeitungen erteilt wird oder spezielle Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir die Texte und Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung. Namen und Zahlen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu überprüfen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei Auftragserteilung zur Verfügung (Terminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Sollte dies fehlerhaft oder nicht rechtzeitig erfolgen und sich daraus eine fehlerhafte oder verzögerte Auslieferung der Leistung von rische’s Seminar & Business Center e.K. ergeben, geht dies nicht zu Lasten von rische’s Seminar & Business Center e.K.
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. rische’s Seminar & Business Center e.K. ist von entsprechenden Ansprüchen Dritter freigestellt.
- Die Vergütung der Übersetzungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Je nach Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes sowie der gestalterischen Ausarbeitung der Übersetzung werden Zuschläge berechnet. Die Zeilenzahl wird in der Ausgangssprache der Übersetzung ermittelt. Eine Normzeile besteht aus 52 Anschlägen einschließlich Leerzeichen.
- Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Email) an den Auftraggeber gesandt.
- Für erbrachte Leistungen wird dem Auftraggeber eine Rechnung gestellt. Die Zahlung wird bei Rechnungserhalt fällig. Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Großaufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der erbrachten Leistungen fällig werden. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig.
- Der Auftraggeber ist gehalten, die Übersetzung nach Erhalt zu überprüfen. Sollte eine Übersetzung einen offensichtlichen Mangel aufweisen, so ist dies innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei terminlich gebundenen Übersetzungen muss die Anzeige innerhalb von 24 Stunden bei rische’s Seminar & Business Center e.K. eingehen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres anzuzeigen. Ansonsten gilt die Übersetzung als mangelfrei. Ist eine spezielle Übersetzungsform (besondere Ausgestaltung) nicht vereinbart, so ist eine Übersetzung geschuldet, die dem allgemein üblichen Standard entspricht. Spezielle Leistungswünsche stellen dann keinen Mangel dar. Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information durch den Auftraggeber oder auf einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen, so haftet das Institut hierfür nicht. Eine Haftung für weitere Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Institut bzw. dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. rische’s Seminar & Business Center e.K. hat grundsätzlich das Recht, den Mangel zu beseitigen (Nacherfüllung). Der Auftraggeber hat Anspruch auf mangelfreie Neuübersetzung. Scheitert die Mängelbeseitigung, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wird rische’s Seminar & Business Center e.K. die Möglichkeit der Mängelbeseitigung, insbesondere infolge Nichtbeachtens der Anzeigepflichten nicht gewährt, so kann der Auftragnehmer weitere Ansprüche nicht geltend machen. Die Gewährleistungsansprüche gem. § 634 BGB verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Mangel bekannt geworden ist. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, so werden ihm die tatsächlich bereits entstandenen Kosten von rische’s Seminar & Business Center e.K. in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einen Fehler von rische’s Seminar & Business Center e.K. zurückzuführen sind, werden gesondert abgerechnet. Hierzu wird der gemäß Preisliste festgesetzte Stundensatz oder Zeilenpreis zugrunde gelegt.
- Korrekturlesungen von durch Dritte angefertigten Übersetzungen werden nach Zeitaufwand (Stundensatz) abgerechnet. Für Eilaufträge werden entsprechende Zuschläge berechnet. Wochenend- uund Feiertagsaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Zu veröffentlichende Übersetzungen bedürfen der Korrekturlesung der Druckfahne durch rische’s Seminar & Business Center e.K. Korrekturlesungen durch Dritte entbinden rische’s Seminar & Business Center e.K. von der Gewährleistung.
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von rische’s Seminar & Business Center e.K. und der Auftraggeber hat kein Nutzungsrecht. rische’s Seminar & Business Center e.K. behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
- rische’s Seminar & Business Center e.K. wird Stillschweigen über alle Tatsachen bewahren, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Fachkundige Dritte können zur Ausführung eines Vertrages von rische’s Seminar & Business Center e.K. herangezogen werden. Diese sind ebenso auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen.
- Dolmetscherleistungen werden nach Stundensatz abgerechnet. Für Einsätze von Konferenzdolmetschern werden Tagessätze vereinbart. Die An- und Rückreise gilt als Arbeitszeit und wird mit dem Dolmetscherhonorar abgerechnet. Fahrtkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Bei Dolmetscherterminen gilt die Wahrnehmung eines Termins als eingehalten, wenn der Dolmetscher in einem angemessenen Zeitraum vor Terminbeginn angereist ist. Für Stornierungen werden Gebühren je nach Art und Dauer des Einsatzes erhoben. Für bilaterales Dolmetschen mit der Dauer bis zu einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens drei Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen innerhalb von 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem Termin berechnet das Institut eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Olpe. Vertragssprache ist Deutsch.
- Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder sein werden oder der geltenden Rechtslage nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch rische’s Seminar & Business Center e.K.
Stand: 05.05.2011 / rische’s Seminar & Business Center e.K. - Voßhölzchen 8 - 57489 Drolshagen
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vermietung von Räumen auf Zeit
(Hinweis: Das Unternehmen rische’s Seminar & Business Center e.K. wird im folgenden als „rische’s“ bezeichnet.)
Soweit zwischen den Parteien individualvertraglich schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
§1 Leistungsumfang
rische’s stellt Seminar- und Veranstaltungsräume gegen Entgelt für den im Mietvertrag umschriebenen Zweck und die im Mietvertrag festgelegte Dauer zur Verfügung. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Privatkunden und Vereine. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Mietkosten
Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen, Hilfsmittel und technischen Geräte sowie für den Personaleinsatz werden die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Mieten und Entgelte erhoben. Zu allen festgelegten Preisen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzugerechnet. In den Mieten sind die Kosten für Heizung, Lüftungsanlage, Raumbeleuchtung, Reinigung, Strom, allgemeine Betriebskosten, GEMA-Gebühren, Bestuhlung und Mobilar enthalten.
§ 3 Zusatzleistungen
rische’s vermietet bei Bedarf auch Tagungstechnik. Für Zusatzleistungen, wie z.B. konferenztechnische Ausstattung, Bürodienste (Telefon, Fotokopierer u.ä.), Catering, Veranstaltungsorganisation, Programmgestaltung, Künstlerbuchung u.a. unterbreitet rische’s ein separates Angebot. Solche Zusatzleistungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet, wobei sich rische’s das Recht vorbehält, je nach Höhe der zu erwarteten Auslagen eine Anzahlung zu verlangen.
§ 4 Buchungen
Die Anmietung muss schriftlich erfolgen. Buchungen gelten beiderseits als verbindlich, wenn der entsprechende Mietvertrag unterzeichnet ist. Bis dahin behält sich rische’s vor, den Raum / die Räume anderweitig zu vergeben. Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich rische’s ferner vor, Preiserhöhungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der Mieter erhält nach Vertragsunterzeichnung bzw. Auftragsbestätigung eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. rische’s ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung bzw. Kaution bis zur Höhe der voraussichtlich zu leistenden Zahlung zu verlangen . Verpflegungspauschalen werden nach der Veranstaltung gemäß gemeldeter Teilnehmerzahl abgerechnet. Eine erhöhte Teilnehmerzahl wird nachberechnet. Nicht stornierte bzw. korrigierte Teilnehmerzahl (mind. 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn) wird voll angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes erhoben. Barzahlungen sind in EURO vorzunehmen.
§ 6 Stornierung
Für Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn fallen keine Gebühren an. Bei Stornierungen 13 – 8 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises fällig. Bei Stornierungen 7 – 0 Tage vor Mietbeginn werden 100% des Mietpreises fällig. Für die bereits getätigten Aufwendungen und Zusatzleistungen, wie z.B. Catering, Dekoration u.a., muss der Kunde aufkommen. Vorstehendes entfällt, wenn der Mieter einen zahlenden Ersatzmieter stellt.
§ 7 Raumnutzung
Die gemieteten Räumlichkeiten und Flächen dürfen lediglich zu dem im Mietvertrag angegebenen Zweck und zu der im Mietvertrag festgelegten Dauer benutzt werden. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit rische’s. Die Überzeit wird nachberechnet. Der Raum inklusive Bestuhlung und Einrichtung gilt als einwandfrei übernommen, sofern der Kunde bei Übernahme keine Beanstandungen vorbringt. Nachträgliche Beanstandungen berechtigen nicht zu einer Minderung der Raummiete oder einer Zahlungsverweigerung. Das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sowie das Bekleben/Behängen der Wände, Fenster und Türen in den angemieteten Räumen ist ohne Zustimmung von rische’s nicht gestattet. Nach Gebrauch sind Dekorationen und dergleichen unverzüglich von demjenigen, der sie anbringen ließ, auf dessen Kosten zu entfernen. Der Mieter hat die Räumlichkeiten so zu verlassen, wie er sie übernommen wurden. Tierhaltung, Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet. Soweit rische’s für den Mieter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt rische’s im Namen und für Rechnung des Mieters. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt rische’s von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Der Mieter hat kein Mitspracherecht darüber, an wen und zu welchem Zeitpunkt andere Räume im Gebäude überlassen werden. Die Räume sind wie übernommen bzw. vorbereitet und frei von z.B. selbst mitgebrachten Materialien zu verlassen.
§ 8 Geschäftszeiten
Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während unserer Bürozeiten montags - freitags 09.00-16.00 Uhr erbracht. Vermietung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der Bürozeiten werden gesondert vereinbart.
§ 9 Parkplätze
Es sind kostenlose, hauseigene Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden, die von den Mietern benutzt werden können. Behindertenparkplätze sind in Eingangsnähe vorhanden.
§ 10 Barrierefreiheit
Das Gebäude ist im Gewerbebereich komplett barrierefrei zugänglich (Foyer, Seminarräume, Sanitäranlagen, Außenbereiche).
§ 11 Rauchen
rische’s ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist im Gebäude nicht gestattet. Für Rauchpausen stehen Außenbereiche zur Verfügung.
§ 12 Catering / Bewirtung
Die schriftlich vereinbarten sowie die spontan in Anspruch genommenen Leistungen werden dem Kunden nach der Veranstaltung berechnet. Es werden unterschiedliche Verpflegungspauschalen angeboten. Catering kann auch Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Zulieferern organisiert werden. Speisen und Getränke dürfen zu den Veranstaltungen nicht selber mitgebracht werden. In Sonderfällen kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr berechnet.
§ 13 Technik, W-LAN und Internetnutzung
Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Nutzung und Datenübermittlung zu beachten. rische’s übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der gesetzwidrigen Verwendung seines Internetzugangs/W-LAN entstehen. Der Kunde stellt rische’s von allfälligen Ansprüchen Dritter infolge der gesetzwidrigen Nutzung frei. Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen von rische’s dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder obszöner Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zur ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken. Das gilt auch insbesondere für Internet-Downloads. Die Kosten für reguläre Downloads trägt der jeweilige Mieter. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die von rische’s zur Verfügung gestellte Konferenztechnik der in diesem Bereich typischen Schadenanfälligkeit unterliegt. rische’s wird sich in jedem Fall bemühen, den einwandfreien Betrieb sicherzustellen.
§ 14 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass der Vermieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit. In dem Fall trägt jeder Vertragspartner seine ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Mieter ist zur Erstattung der Unkosten gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die dieser für den Mieter bereits geleistet hat.
§ 15 Haftung
rische’s hat die Räume und sonstigen Leistungen in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vorzuhalten. Bei auftretenden Störungen oder Mängeln ist rische’s um umgehende Abhilfe bemüht. Dem Kunden obliegt es in diesem Zusammenhang, alles im Rahmen des Zumutbaren zu unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Der Mieter trägt das Risiko für den reibungslosen Ablauf seiner Veranstaltung, einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Für die Inhalte und die Durchführung der Veranstaltung ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter haftet insbesondere für alle Personen- und Sachschäden der Parteien oder Dritter, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte in Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden. Der Mieter stellt rische’s von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei. rische’s haftet lediglich für Schäden, die nachweislich auf durch den Mieter nicht erkennbare mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume und des vermieteten Inventars oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihm übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der rische’s lediglich, wenn diese Ereignisse nachweisbar von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder groß fahrlässig verschuldet worden sind. Der Vermieter haftet für den Schaden, welchen er Kunden absichtlich oder grob fahrlässig zugefügt hat. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Mitarbeiter und Besucher/Gäste übernimmt rische’s keinerlei Haftung. Nach Ablauf der Mietzeit müssen sie vom Mieter vollständig entfernt sein. Andernfalls kann sie der Vermieter kostenpflichtig entfernen und bei Dritten kostenpflichtig ohne eigene Haftung einlagern. Der Mieter haftet ohne Verschuldungsnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer der Veranstaltung während derselben und/oder während der Vorbereitung bzw. Nacharbeit verursacht wurden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen.
§ 16 Rücktritt vom Vertrag
rische’s ist berechtigt, vom Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zurückzutreten - insbesondere, wenn
a) die vom Mieter zu erbringenden Entgelte nicht rechtzeitig entrichtet worden sind oder die vereinbarte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht worden ist.
b) begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass infolge der konkreten beanspruchten Leistungen wesentliche Interessen von rische’s beeinträchtigt werden - insbesondere der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von rische’s in der Öffentlichkeit gefährdet wird oder die Beeinträchtigung nicht rische’s zurechenbar ist.
c) infolge höherer Gewalt oder anderer von rische’s nicht zu vertretender Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist.
d) der Mieter den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des Vermieters ändert bzw. rische’s über wesentliche Tatsachen für die Buchung - wie Person, Kreditwürdigkeit und Verwendungszweck – irreführend getäuscht wurde.
§ 17 Abbruch von Veranstaltungen in den vermieteten Räumen
Bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen oder die Benutzungsordnung kann rische’s vom Mieter die sofortige Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist rische’s berechtigt, die Räumung und Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen. Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Er haftet auch für etwaigen Verzugsschaden. Der Mieter kann dagegen keine Schadenersatzansprüche gegenüber rische’s geltend machen.
§ 18 AGB / Änderung der AGB
Die AGB finden immer dann Anwendung, wenn nicht zwischen den Vertragsparteien etwas Abweichendes vereinbart wurde. rische’s behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer unverzüglich mitgeteilt. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 19 Berufsgeheimnis
rische’s verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Mieter bekannt werden. Diese Verpflichtungserklärung haben alle Mitarbeiter von rische’s bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages ebenfalls abgegeben.
§ 20 Erfüllungsort
Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Olpe.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 22 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Stand: 13.10.2018 / rische’s Seminar & Business Center e.K. - Voßhölzchen 8 - 57489 Drolshagen